Allgemeine Einlösebedingungen für Geschenkkarten der Peek & Cloppenburg AG

 

1. Anwendungsbereich

Die Einlösung von bei der Peek & Cloppenburg AG („P&C“) erworbenen Geschenkkarten („Geschenkkarte“) erfolgt ausschließlich auf Basis dieser allgemeinen Einlösebedingungen („Einlösebedingungen“).

2. Einlösung der Geschenkkarte

a) Die Geschenkkarte kann in der Schweiz und in allen sonstigen europäischen "Peek & Cloppenburg*"- oder "ANSON’S"-Verkaufshäusern („Stores“) eingelöst werden.

*In Deutschland gibt es zwei unabhängige Unternehmen Peek & Cloppenburg mit ihren Hauptsitzen in Düsseldorf und Hamburg. Die Geschenkkarte kann in Deutschland nur in den Filialen der Peek & Cloppenburg KG, Düsseldorf eingelöst werden,  die derzeit an folgenden Standorten zu finden sind:

Aschaffenburg, Augsburg, Bad Homburg, Bergisch Gladbach, Berlin, Bocholt, Bonn, Dortmund, Düren, Düsseldorf, Erlangen, Eschweiler, Essen, Frankfurt am Main, Gießen, Hagen, Halle (Saale), Hamm, Hanau, Hilden, Homburg, Hürth, Kaiserslautern, Karlsruhe, Koblenz, Köln, Leipzig, Leuna-Günthersdorf, Leverkusen, Ludwigshafen am Rhein, Lünen, Mainz, Mannheim, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, München, Neu-Isenburg, Neunkirchen, Neuss, Oberhausen, Potsdam, Recklinghausen, Regensburg, Rosenheim, Saarbrücken, Saarlouis, Siegen, Stuttgart, Sulzbach (Taunus), Troisdorf, Ulm, Viernheim, Weiterstadt, Weil am Rhein, Wiesbaden, Wildau und Wuppertal.

Eine fortlaufend aktualisierte Liste der Häuserstandorte ist unter peek-cloppenburg.de/de/stores abrufbar.

Ausgeschlossen ist eine Einlösung  in Rumänien und Serbien.

b) Die Einlösung der Geschenkkarte in einem der Stores erfolgt im Rahmen der Bezahlung durch Vorlage der Geschenkkarte an der Kasse. Der auf der Geschenkkarte verbuchte Betrag wird dann automatisch von dem zu zahlenden Betrag abgezogen.

c) Die Einlösung mehrerer Geschenkkarten im Rahmen eines Kaufs ist möglich, ist jedoch auf maximal 5 Stück begrenzt.

d) Bei einer länderübergreifenden Einlösung in einer anderen Währung als Euro ist der von der Europäischen Zentralbank (EZB) am Tag der Einlösung veröffentlichte Wechselkurs maßgeblich.

3. Erwerbbare Ware

Die Geschenkkarte kann bei dem Erwerb von Ware eingelöst werden, die in den benannten Stores angeboten wird. Ausgenommen sind Waren und Dienstleistungen, die in den Store-Cafés angeboten werden.

4. Guthaben

Das mit der Geschenkkarte verknüpfte (Rest-)Guthaben kann durch Scannen des QR Codes, der auf der Geschenkkarte abgedruckt ist, oder direkt unter peek-cloppenburg.ch/giftcard eingesehen werden. Hierzu muss ebenfalls die 13-stellige Geschenkkartennummer und die 6-stellige PIN in das jeweils dafür vorgesehene Feld eingegeben werden. Alternativ kann das Guthaben der Geschenkkarte an den Kassen der Stores abgefragt werden.

5. Gültigkeit der Geschenkkarte

Die Einlösung der Geschenkkarte ist innerhalb von 3 Jahren ab Erwerb der Geschenkkarte möglich.

6. Verlust oder Diebstahl der Geschenkkarte

Für den Verlust oder den Diebstahl der Geschenkkarte übernimmt P&C keine Haftung. Beim Einsatz einer Geschenkkarte erfolgt keine Legitimationsprüfung, d.h. derjenige, der die Geschenkkarte einsetzt, kann das mit der Geschenkkarte verknüpfte Guthaben verbrauchen. 

7. Keine Auszahlung des Geschenkkarten-Betrages

Eine vollständige oder teilweise Auszahlung des mit der Geschenkkarte verknüpften (Rest-)Guthabens ist ausgeschlossen.

8. Erstattung bei Warenrückgabe

Sofern Ware, die mit einer Geschenkkarte bezahlt wurde, zurückgegeben wird, gilt Folgendes:

a)     Sofern die Ware vollständig mit einer Geschenkkarte bezahlt wurde, erfolgt die Erstattung Zug um Zug bei Warenrückgabe durch Ausstellung einer neuen Geschenkkarte (ursprünglich für die Ware gezahlter Kaufpreis).                     

b)     Sofern beim Erwerb von Ware im Store – zusätzlich zur Geschenkkarte – noch ein weiteres Zahlungsmittel verwendet wurde, erfolgt die Erstattung bei Warenrückgabe vollständig in bar (ursprünglich für die Ware gezahlter Kaufpreis).